Was darf man mit 70 Jahren?
Rechtliche Regelungen
- Höchstalter für die Berufung in das Amt eines Schöffen (§ 33 Nr. 2 GVG – Soll-Vorgabe)
- Höchstalter für Tätigkeit als Notar (§ 48a BNotO)
- Höchstalter für die Versetzung von Beamten in den Ruhestand, wenn diese eine Verlängerung ihrer Dienstzeit selbst beantragt haben (§ 53 BBG und Landesbeamtengesetze, z. B. § 32 LBG NRW)