Was darf man mit 15 Jahren?
Ausbildung und Arbeit
- Vollzeitschulpflicht endet, danach Berufsschulpflicht
- Berufsausbildung ist möglich
- Ende des allgemeinen Beschäftigungsverbotes (§ 5 JArbschG)
Mobilität
- Fahrberechtigung für Mofas (§ 5 i. V. m. § 10 Abs. 3 FeV)
Sozialrecht
- Handlungsfähigkeit im Sozialrecht (§ 36 SGB I)
- Mehrbedarf für Behinderte im Sozialhilferecht (§ 30 Abs. 4 SGB XII)