Was darf man mit 15 Jahren?

Ausbildung und Arbeit

  • Vollzeitschulpflicht endet, danach Berufsschulpflicht
  • Berufsausbildung ist möglich
  • Ende des allgemeinen Beschäftigungsverbotes (§ 5 JArbschG)

Mobilität

  • Fahrberechtigung für Mofas (§ 5 i. V. m. § 10 Abs. 3 FeV)

Sozialrecht

  • Handlungsfähigkeit im Sozialrecht (§ 36 SGB I)
  • Mehrbedarf für Behinderte im Sozialhilferecht (§ 30 Abs. 4 SGB XII)