Was darf man mit 16 Jahren?
Rechtliche Fähigkeiten
- Testierfähigkeit (§ 2229 BGB, Testament bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur beim Notar möglich, § 2233 Abs. 1 BGB)
- Einsichtsrecht ins Geburtenregister für adoptierte Kinder (§ 62 PStG)
- Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder anderen Passes (§ 1 PAuswG)
- Einwilligung in Organentnahme nach Tod (§ 2 Abs. 2 TPG)
Wahlrecht
- Aktives Wahlrecht zur Wahl des Europäischen Parlaments, des Betriebsrats und Personalrats
- Aktives Wahlrecht in der Sozialversicherung (§ 50 SGB IV)
- Aktives Kommunalwahlrecht in mehreren Bundesländern
- Passives Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg
- Aktives Bürgerschafts- bzw. Landtagswahlrecht in Brandenburg, Bremen und Hamburg
Freizeit und Unterhaltung
- Aufenthalt in Gaststätten sowie bei Tanz- und Filmveranstaltungen bis 24 Uhr (§ 4, § 5 Jugendschutzgesetz)
- Ende des Abgabeverbotes von Alkohol (außer Branntwein, § 9 Jugendschutzgesetz)
- Altersgrenze bei Medien (FSK und USK)
Mobilität
- Führerscheinerwerb Klasse A1, AM, L, T (§ 10 Abs. 1 FeV)
- Erwerb des Sportbootführerscheins See oder Binnen (§ 6 SpFV)
- Erwerb des Jugendjagdscheins (§ 16 BJagdG)
Rechtlicher Schutz
- Ende des strafrechtlichen Schutzes vor Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB)
- Teilweises Ende des strafrechtlichen Schutzes vor sexuellem Missbrauch (§§ 174, 180, 182 StGB)
- Erhöhte Strafbarkeit bei Nachstellung, wenn Opfer jünger ist (§ 238 Abs. 2 Satz 2 Nummer 7 StGB)
Arbeitsrecht
- Mindesturlaub reduziert sich von 30 auf 27 Werktage (§ 19 JArbSchG)
Staatsbürgerschaft
- Einbürgerung kann unabhängig von den Eltern beantragt werden (§ 37 StAG)