Was darf man mit 16 Jahren?

Rechtliche Fähigkeiten

  • Testierfähigkeit (§ 2229 BGB, Testament bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur beim Notar möglich, § 2233 Abs. 1 BGB)
  • Einsichtsrecht ins Geburtenregister für adoptierte Kinder (§ 62 PStG)
  • Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder anderen Passes (§ 1 PAuswG)
  • Einwilligung in Organentnahme nach Tod (§ 2 Abs. 2 TPG)

Wahlrecht

  • Aktives Wahlrecht zur Wahl des Europäischen Parlaments, des Betriebsrats und Personalrats
  • Aktives Wahlrecht in der Sozialversicherung (§ 50 SGB IV)
  • Aktives Kommunalwahlrecht in mehreren Bundesländern
  • Passives Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg
  • Aktives Bürgerschafts- bzw. Landtagswahlrecht in Brandenburg, Bremen und Hamburg

Freizeit und Unterhaltung

  • Aufenthalt in Gaststätten sowie bei Tanz- und Filmveranstaltungen bis 24 Uhr (§ 4, § 5 Jugendschutzgesetz)
  • Ende des Abgabeverbotes von Alkohol (außer Branntwein, § 9 Jugendschutzgesetz)
  • Altersgrenze bei Medien (FSK und USK)

Mobilität

  • Führerscheinerwerb Klasse A1, AM, L, T (§ 10 Abs. 1 FeV)
  • Erwerb des Sportbootführerscheins See oder Binnen (§ 6 SpFV)
  • Erwerb des Jugendjagdscheins (§ 16 BJagdG)

Rechtlicher Schutz

  • Ende des strafrechtlichen Schutzes vor Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB)
  • Teilweises Ende des strafrechtlichen Schutzes vor sexuellem Missbrauch (§§ 174, 180, 182 StGB)
  • Erhöhte Strafbarkeit bei Nachstellung, wenn Opfer jünger ist (§ 238 Abs. 2 Satz 2 Nummer 7 StGB)

Arbeitsrecht

  • Mindesturlaub reduziert sich von 30 auf 27 Werktage (§ 19 JArbSchG)

Staatsbürgerschaft

  • Einbürgerung kann unabhängig von den Eltern beantragt werden (§ 37 StAG)