Was darf man mit 14 Jahren?
Rechtliche Verantwortung
- Strafmündigkeit nach § 19 StGB und für Bußgeldverfahren (§ 12 OWiG)
- Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (§ 3 JGG, § 46 OWiG)
Mobilität
- Fahrberechtigung für Elektrokleinstfahrzeuge (§ 3 eKFV)
- Erwerb des Sportbootführerscheins See oder Binnen für Sportboote unter Segel (§ 6 SpFV)
- Erwerb der Segelflugzeugpilotenlizenz
Persönliche Entscheidungen
- Volle Religionsmündigkeit (§ 5 RelKErzG)
- Eigene Entscheidung über Namensänderung
- Widerspruch gegen Sorgerechtsübertragung
- Einwilligung in eigene Adoption und Widerspruch dagegen
- Widerspruch gegen Organentnahme nach Tod
Rechtliche Vertretung
- Anhörungspflicht des Gerichtes bei Sorgerechtsentscheidungen
- Recht auf selbstgewählten Verfahrensbeistand
- Verfahrensfähigkeit bei Zwangsunterbringungen
Freizeit und Unterhaltung
- Besuch von Filmveranstaltungen bis 22 Uhr
- Verzehr von Bier, Wein, o.ä. in Gaststätten in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Umgang mit Waffen
- Umgang mit Waffen und Munition unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten
- Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten