Was darf man mit 14 Jahren?

Rechtliche Verantwortung

  • Strafmündigkeit nach § 19 StGB und für Bußgeldverfahren (§ 12 OWiG)
  • Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (§ 3 JGG, § 46 OWiG)

Mobilität

  • Fahrberechtigung für Elektrokleinstfahrzeuge (§ 3 eKFV)
  • Erwerb des Sportbootführerscheins See oder Binnen für Sportboote unter Segel (§ 6 SpFV)
  • Erwerb der Segelflugzeugpilotenlizenz

Persönliche Entscheidungen

  • Volle Religionsmündigkeit (§ 5 RelKErzG)
  • Eigene Entscheidung über Namensänderung
  • Widerspruch gegen Sorgerechtsübertragung
  • Einwilligung in eigene Adoption und Widerspruch dagegen
  • Widerspruch gegen Organentnahme nach Tod

Rechtliche Vertretung

  • Anhörungspflicht des Gerichtes bei Sorgerechtsentscheidungen
  • Recht auf selbstgewählten Verfahrensbeistand
  • Verfahrensfähigkeit bei Zwangsunterbringungen

Freizeit und Unterhaltung

  • Besuch von Filmveranstaltungen bis 22 Uhr
  • Verzehr von Bier, Wein, o.ä. in Gaststätten in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

Umgang mit Waffen

  • Umgang mit Waffen und Munition unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten
  • Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten