Was darf man mit 60 Jahren?

Rechtliche Altersgrenzen

  • Vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte (§ 236a SGB VI) (für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1952 wird die Altersgrenze jedoch schrittweise angehoben bis zu einem Alter von 62 für die Jahrgänge ab 1964)
  • Antragsruhestand für schwerbehinderte Beamte (§ 52 BBG, § 33 LBG NRW) (für Beamte ab dem Geburtsjahrgang 1952 wird die Altersgrenze jedoch schrittweise angehoben bis zu einem Alter von 62 für die Jahrgänge ab 1964)
  • Ruhestandsalter für Feuerwehrbeamte in einigen Bundesländern, z. B. NRW (§ 117 LBG NRW) sowie im Bundesdienst (§ 51 Abs. 3 BBG)
  • Ende der Wehrpflicht für Männer im Spannungs- und Verteidigungsfall mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird (§ 3 Abs. 5 WPflG)