Was darf man mit 6 Jahren?
Bildung
- Allgemeine Schulpflicht (Beginn abhängig vom Bundesland)
Unterhaltsrecht
- Beginn der 2. Altersstufe im Unterhaltsrecht (§ 1612a Abs. 1 Nr. 2 BGB)
Freizeit und Medien
- Altersgrenze bei Medien (USK und FSK)
- Besuch von Filmveranstaltungen bis 20 Uhr (§ 11 Jugendschutzgesetz)