Was darf man mit 40 Jahren?

Rechtliche Altersgrenzen

  • Wählbarkeit zum Richter am Bundesverfassungsgericht (§ 3 BVerfGG)
  • Wählbarkeit zum Bundespräsidenten (Art. 54 GG)
  • Wählbarkeit zum bayerischen Ministerpräsidenten (Art. 44 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Bayern)
  • Keine teilweise Kostenübernahme für künstliche Befruchtung für gesetzlich krankenversicherte Frauen mehr (§ 27a Abs. 3 SGB V)