Was darf man mit 24 Jahren?

Rechtliche Altersgrenzen

  • Führerscheinerwerb Klasse A (Direktzugang ohne Vorbesitz der Klassen A1 und A2; § 10 Abs. 1 FeV)
  • Pass- und Personalausweisgültigkeit erhöhen sich ab dem 24. Geburtstag von sechs auf zehn Jahre.